Deontologie
Deontologie

PFLICHTEN FÜRS AUSÜBEN DES BERUFES DES AGRONOMEN UND FORSTWIRTES

Einleitung

Die Berufstätigkeit des Agronomen und Forstwirtes ist von verschiedenen Gesetzesbestimmungen geregelt, welche von allen Mitgliedern eingehalten werden müssen.

Im Folgenden werden die wichtigsten staatlich geltenden Bestimmungen aufgelistet, die den Mitgliedern bekannt und während der Ausübung der Berufstätigkeit berücksichtigt werden müssen.

 

Gesetz vom 7.Jänner 1976, Nr.3, abgeändert vom Gesetz vom 10.Februar 1992, Nr.152.

Ordnung des Berufes des Agronomen und Forstwirtes

Art.3 Abs.2: „zur Ausübung der in Artikel 2 genannten Berufstätigkeit besteht die Pflicht der Einschreibung im Agronomen- und Forstwirteregister“.

Art.4: „ für Mitglieder besteht das Berufsgeheimnis in Bezug auf jene Nachrichten, die sie beim Ausüben der Tätigkeit erfahren haben“.

Art.33 Abs.2: Die Einschreibung in mehreren provinzialen Agronomen- und Forstwirteregistern ist nicht gestattet.

Art.34 Abs.2: jenes Mitglied, das über 12 Monate den zukommenden Beitrag nicht einzahlt, kann laut Art.13 Buchstabe m als solches enthoben werden.

Art.37: Für jene Mitglieder, die sich bei der Ausübung des Berufes wegen Missbrauch oder Fehler schuldig machen sowie wegen Taten, die die Würde und den Ruhm des Berufsbildes schädigen, finden die vom „Titel V“ dieses Gesetzes vorgesehenen Strafen Anwendung.

Art.59: Die bindenden Tarife der Mindest- und Maximalhonorare und die Kriterien für die zustehenden Spesenrückvergütungen bei der Ausübung des Berufes werden alle zwei Jahre von der Nationalkammer festgelegt, nach Genehmigung des Justizministeriums im Einverständnis mit dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und Ernährung.

 

D.P.R. vom 30. April 1981, Nr. 355.

Durchführungsverordnung zum Gesetz vom 7. Jänner 1976, Nr.3, über die Ordnung des Berufes des Agronomen und Forstwirtes

Art.1: Jene Agronomen und Forstwirte, die beim Staat oder bei einer anderen öffentlichen Körperschaft bedienstet sind und denen normalerweise die Ausübung des freien Berufes verboten wird - und sich deshalb nur mit einer Randvermerkung ins Register einschreiben können - müssen für jeden Auftrag beim Sekretariat der Kammer die Genehmigung von Seiten ihrer Zugehörigkeitsverwaltung hinterlegen.
Die Kammer übergibt den Betroffenen für jeden genehmigten Auftrag den Berufsstempel, der am Ende des Auftrages zurückerstattet werden muss.

Art.19: die gleichzeitige Einschreibung in mehreren provinzialen Register ist nicht gestattet.

 

D.M. vom 14. Mai 1991, Nr. 232.

Tarif des Agronomen und Forstwirtes

Art.1 – Prämissen

a) Folgendes Tarifverzeichnis hat auf Staatsebene Gültigkeit. Es setzt die Honorare und Spesenrückvergütungen für die Leistungen der in dem Register eingeschriebenen Berufstätigen fest und gilt für Private sowie für öffentliche Körperschaften, falls diese nicht eigene, mit dem Rat der Nationalen Kammer vereinbarte Tarife oder Abkommen haben.

b) Die von den beruflichen Tarifen festgesetzten Löhne und Honorare setzen unumgängliche, verpflichtende Mindestwerte fest (Art. 59 des Gesetzes vom 7.Jänner 1976, Nr.3)

c) Die provinzialen Räte sind die zuständigen befähigten Organe, Urteile über die Anwendung und die Auslegung des vorliegenden Tarifverzeichnisses zu treffen.

d) Die genehmigten Honorare des vorliegenden Tarifverzeichnisses gelten auch für die Zahlung von alten, noch nicht abgeschlossenen Aufträgen.

Gesamter Gesetzestext zum D.M. vom 14. Mai 1991, Nr. 232 (PDF)

 

Beschluss des CONAF vom 30 November 2006

Berufliche Deontologie der Agronomen und Forstwirte

Der Conaf hat in der Sitzung vom 30. November 2006 die neue berufliche Deontologie (PDF) verabschiedet. In Anlehnung an unsere beruflichen Prinzipien, welche in der Carta di Vieste (Juni 1997) festgehalten wurden, entspricht sie den neuen Voraussetzungen der neuen Berufsordnung.
Laden sie hier den originalen Text (ital) im PDF Format herunter.

   
Berufskammer der Agronomen und Forstwirte - Provinz Bozen

Willkommen auf dem Internetportal der Agronomen und Forstwirte der Aut. Prov. Bozen - Südtirol. 

Hier finden Sie das umfangreiche Mitgliederverzeichnis, alles über Leistungen, Kompetenzen, Tarifordnung, Gesetze und Portfolio der Agronomen und Forstwirte.

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