Alle in der Kammer eingetragenen sind gesetzlich verpflichtet ein PEC-Postfach zu betreiben und dieses baldigst der jeweiligen Berufskammer mitzuteilen. Frist ist bereits mit 27.11.2009 abgelaufen.
Siehe auch Rundschreiben 10/09 im downloadbereich!
Was ist PEC ?
PEC (Posta Elettronica Certificata) ist ein zertifizierter E-Mail-Dienst. Gegenüber der herkömmlichen elektronischen Post bietet ein PEC-Fach dem Absender die rechtsverbindliche Sicherheit, dass seine Mitteilung versendet und dem Empfänger zugestellt wurde. Eine von einem PEC-Postfach versendete Nachricht hat den selben rechtlichen Wert wie ein Einschreiben mit Rückantwort. Voraussetzung für diese Art des elektronischen Rechtsverkehrs ist, dass sowohl der Sender als auch der Empfänger der E-Mail-Nachricht Inhaber eines PEC-Fachs sind.
Unternehmen und Freiberufler sind gesetzlich verpflichtet, ein PEC-Postfach zu betreiben.
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